Highlights
  • April 23, 2002

    Wie eine Bank ihre Kunden ausplünderte, oder die Immobilienfalle.
    Zu diesem Thema hatte DasErste.de bereits vor einigen Jahren einen Bericht. Einfach dem Hinweis folgen
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  • März 22, 2007

    Der MDR hat ebenfalls darüber berichtet und schreibt über skrupellose Tricks und Abzocker.
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Carl Vollmer
300 West Victoria Street
Vine Grove, KY 40175
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Widerrufbarkeit des Kreditvertrages bei Schrottimmobilien

Seit Anfang der 90er Jahre haben viele hunderttausend Anleger in so genannte Schrottimmobilien ihr Kapital investiert. Diese wurden von oftmals dubiosen Händlern und Vermittlern als Steuersparmodell verkauft und es wurde in der Regel versprochen, durch das Steuern sparen und durch die Mieteinnahmen sehr gute Renditen erzielen zu können. Allerdings wurden fast alle diese Immobilien wissentlich zum Teil weit unter ihrem Wert verkauft, sodass viele Käufer dieser Immobilien nun auch die Widerrufbarkeit des Kreditvertrages bei Schrottimmobilien prüfen, denn natürlich haben die meisten Kunden zur Finanzierung des Immobilienkaufs ein Darlehen aufnehmen müssen. In diesem Zusammenhang gehen dann auch zahlreiche Vorwürfe an die Banken, die leichtfertig ohne nähere Prüfung der Immobilien hohe Kredite an die Kunden vergeben haben sollen.

Grundsätzlich haben sich die Chancen der Verbraucher in den letzten Jahren deutlich verbessert, eine erfolgreiche Widerrufbarkeit des Kreditvertrages bei Schrottimmobilien zu erreichen. Der Bundesgerichtshof hat während der letzten Jahre und des letzten Jahrzehnts seine Rechtssprechung in dieser Hinsicht fast kontinuierlich in Richtung eines höheren Schutzes des Verbrauchers angepasst. Während es in früheren Zeiten noch der Fall war, dass das so genannte Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) nur für abgeschlossene Geschäfte und Verträge an der Haustür galt, wo man bei einer mangelhaften oder gänzlich fehlenden Widerrufsbelehrung noch eine lange Zeit nach Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, den Vertrag zu widerrufen, so kann man das HWiG heute auch auf bestimmte Verbraucherkredite anwenden, die nicht an der Haustür geschlossen wurden, sondern wo zuvor lediglich der Erstkontakt des Vermittlers in Zusammenhang mit dem Immobilienerwerbs an der Haustür stattfand.


Gerichtsbarkeit
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Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt.

Immobilienbetrug
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Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug

Entscheidung
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Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben.

Gerade in diesem speziellen Punkt gab es noch bis Mitte dieses Jahrhunderts große Unklarheiten, ob die Widerrufbarkeit des Kreditvertrages bei Schrottimmobilien durchsetzbar ist. Lange Zeit galt noch die gesetzliche Bestimmung, dass der Widerrufbarkeit des Kreditvertrages bei Schrottimmobilien nicht gültig ist, wenn eben nicht der Kreditgeber selber, sondern ein Vermittler das Geschäft an der Haustüre „angestoßen“ hat. Bis dato wurde so argumentiert, dass die Bank als Kreditgeber nicht wissen können, dass das eigentliche Geschäft an der Haustüre geschlossen wurde. Nach neueren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof diese Einschränkung allerdings fallen gelassen, sodass der Kreditgeber sich dem eigentlichen Vertragspartner zurechnen lassen muss und daher ein Widerrufsrecht nach HWiG besteht.

 

“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”