Highlights
  • April 23, 2002

    Wie eine Bank ihre Kunden ausplünderte, oder die Immobilienfalle.
    Zu diesem Thema hatte DasErste.de bereits vor einigen Jahren einen Bericht. Einfach dem Hinweis folgen
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  • März 22, 2007

    Der MDR hat ebenfalls darüber berichtet und schreibt über skrupellose Tricks und Abzocker.
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Carl Vollmer
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Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien

Nach der neuesten Rechtssprechung haben viele Verbraucher gute Chancen, zumindest den abgeschlossenen Kreditvertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen zu können, der aufgrund der Kaufs einer so genannten Schrottimmobilie abgeschlossen worden ist. Zudem haben sich für den geschädigten Verbraucher auch die Möglichkeiten verbessert, Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien geltend machen zu können. Die Schadenersatzansprüche entstehen in erster Linie dadurch, dass viele Vermittler dem Käufer entweder bewusst falsche Tatsachen bezüglich der möglichen Rendite aus dem Erwerb der Schrottimmobilien vorgespiegelt haben, oder mit viel zu hohen Renditen geworben wurde, die zu 99 Prozent nicht realisierbar waren. In diesen Fällen hat der Vermittler die so genannten vorvertraglichen Aufklärungspflichten in erheblichem Ausmaß verletzt.

Da der Immobilien-Kaufvertrag allerdings in vielen Fällen nicht widerrufen werden kann, richten sich die Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien der Verbraucher auch gegen die kreditgebenden Banken. Hier muss man unterscheiden, ob Kaufvertrag der Immobilie und Kreditvertrag in einem engen Zusammenhang miteinander stehen oder nicht. Dieses ist sehr oft in der Hinsicht der Fall gewesen, dass der Vermittler bereits eine Bank „an der Hand hatte“, die regelmäßig die Finanzierung für die getätigten Immobilienkäufe übernommen hat und somit auch mit dem Vermittler indirekt oder sogar direkt zusammen gearbeitet hat. Ist dieses der Fall, also sind Bank und Vermittler in irgendeiner Weise geschäftlich miteinander verbunden, so kann der Bank auch das vorsätzliche Fehlverhalten des Vermittlers angelastet werden, selbst wenn dieser kein direkter Mitarbeiter der Bank ist. Anders sieht es nur für den Fall aus, dass Vermittler und Bank gar nichts miteinander zu tun haben.


Gerichtsbarkeit
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Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt.

Immobilienbetrug
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Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug

Entscheidung
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Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben.

Die Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien hinsichtlich des Darlehensvertrages, falls keine ausreichende Widerrufsbelehrung stattgefunden hat, wurden bisher von den Gerichten allerdings zurückgewiesen, wenn der Darlehensvertrag nach dem Kaufvertrag der Immobilie abgeschlossen wurde. Dieses geschah mit der Begründung, dass der Kauf der Immobilie und der daraus entstandene Schaden auch nicht hätte verhindert werden können, wenn der Kunde ausreichend auf seine Widerrufsmöglichkeit beim Darlehensvertrag hingewiesen worden wäre. Möglicherweise ist es aber dennoch so, dass diese bisherigen Urteile der Rechtssprechung durch den Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien widerspricht, der in einigen Urteilen eben keinen Unterschied machte, ob der Darlehensvertrag vor oder nach dem Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

 

“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”