Schadenersatz ist schwer durchzusetzen
Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien
Nach der neuesten Rechtssprechung haben viele
Verbraucher gute Chancen, zumindest den
abgeschlossenen Kreditvertrag unter bestimmten
Voraussetzungen widerrufen zu können, der
aufgrund der Kaufs einer so genannten
Schrottimmobilie abgeschlossen worden ist.
Zudem haben sich für den geschädigten
Verbraucher auch die Möglichkeiten verbessert,
Schadensersatzansprüche bei Schrottimmobilien
geltend machen zu können. Die
Schadenersatzansprüche entstehen in erster
Linie dadurch, dass viele Vermittler dem Käufer
entweder bewusst falsche Tatsachen bezüglich
der möglichen Rendite aus dem Erwerb der
Schrottimmobilien vorgespiegelt haben, oder mit
viel zu hohen Renditen geworben wurde, die zu
99 Prozent nicht realisierbar waren. In diesen
Fällen hat der Vermittler die so genannten
vorvertraglichen Aufklärungspflichten in
erheblichem Ausmaß verletzt.
Da der Immobilien-Kaufvertrag allerdings in
vielen Fällen nicht widerrufen werden kann,
richten sich die Schadensersatzansprüche bei
Schrottimmobilien der Verbraucher auch gegen
die kreditgebenden Banken. Hier muss man
unterscheiden, ob Kaufvertrag der Immobilie und
Kreditvertrag in einem engen Zusammenhang
miteinander stehen oder nicht. Dieses ist sehr
oft in der Hinsicht der Fall gewesen, dass der
Vermittler bereits eine Bank „an der Hand hatte“,
die regelmäßig die Finanzierung für die
getätigten Immobilienkäufe übernommen hat und
somit auch mit dem Vermittler indirekt oder
sogar direkt zusammen gearbeitet hat. Ist
dieses der Fall, also sind Bank und Vermittler
in irgendeiner Weise geschäftlich miteinander
verbunden, so kann der Bank auch das
vorsätzliche Fehlverhalten des Vermittlers
angelastet werden, selbst wenn dieser kein
direkter Mitarbeiter der Bank ist. Anders sieht
es nur für den Fall aus, dass Vermittler und
Bank gar nichts miteinander zu tun haben.
Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt. |
Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug |
Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben. |
Schadensersatzansprüche bei
Schrottimmobilien
Die Schadensersatzansprüche bei
Schrottimmobilien hinsichtlich des
Darlehensvertrages, falls keine ausreichende
Widerrufsbelehrung stattgefunden hat, wurden
bisher von den Gerichten allerdings
zurückgewiesen, wenn der Darlehensvertrag nach
dem Kaufvertrag der Immobilie abgeschlossen
wurde. Dieses geschah mit der Begründung, dass
der Kauf der Immobilie und der daraus
entstandene Schaden auch nicht hätte
verhindert werden können, wenn der Kunde
ausreichend auf seine Widerrufsmöglichkeit
beim Darlehensvertrag hingewiesen worden wäre.
Möglicherweise ist es aber dennoch so, dass
diese bisherigen Urteile der Rechtssprechung
durch den Europäischen Gerichtshof
hinsichtlich der Schadensersatzansprüche bei
Schrottimmobilien widerspricht, der in einigen
Urteilen eben keinen Unterschied machte, ob
der Darlehensvertrag vor oder nach dem
Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”