Realkredite
Im Darlehensbereich gibt es
unterschiedliche Arten von Krediten, die sich
nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden
lassen. Eine Kreditart stellen auch die so
genannten Realkredite dar. Diese auch als
Sachkredite bezeichneten Darlehen zeichnen sich
in erster Linie dadurch aus, dass diese im
Gegensatz zu vielen anderen Darlehensarten, die
blanko (ohne Sicherheiten) oder durch
Bürgschaften abgesichert werden, mit Vermögens-
und Sachwerten besichert werden. In der Praxis
werden diese speziellen Darlehen häufig in Form
von Hypothekendarlehen genutzt. Die Absicherung
besteht in diesem Fall aus dem Sachwert
Immobilie oder Grundstück, wobei die Sicherung
als solche in Form einer Hypothek oder einer
Grundschuld erfolgt.
Ein weiteres Merkmal der Realkredite ist zudem,
dass die vergebenen Darlehen in der Regel sehr
lange Laufzeiten aufweisen, was in erster Linie
damit zu begründen ist, dass die Darlehenssumme
gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung
natürlich sehr hoch sind. Da es sich bei
Sachwerten um relativ verlässliche Sicherheiten
handelt, sind die Konditionen in Form der
Kreditzinsen bei den Realkrediten im Vergleich
zu vielen anderen Darlehensarten als sehr
günstig für den Kreditnehmer zu bezeichnen.
Realkredite dürfen streng genommen nur als
solche bezeichnet werden, wenn die gültigen
Beleihungsgrenzen eingehalten werden. Diese
liegen bei 60 Prozent des Beleihungswertes einer
Immobilien oder alternativ bei 50 Prozent des
derzeitigen Verkehrswertes der Immobilie.
Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt. |
Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug |
Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben. |
Sparkassen Volks- und Raiffeisenbanken
Neben den Großbanken, den Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken werden die Realkredite heute vor allem auch von so genannten Realkreditinstituten an die Kunden vergeben. Diese Realkreditinstitute beschäftigen sich aufgrund ihres speziellen Geschäftsmodells nur mit zwei Hauptaufgaben, nämlich zu einen die Beschaffung von neuem Kapital der Anleger (zum Beispiel durch Ausgabe von Pfandbriefen) und zum anderen mit dem Verleih dieses erhaltenen Kapitals in Form der Realkredite an andere Kunden, die eine Baufinanzierung in Anspruch nehmen möchten. Neben den unbeweglichen Realsicherheiten wie die Immobilie bzw. die jeweilige Hypothek oder Grundschuld, gibt es zudem auch noch bewegliche Realsicherheiten. Dazu zählt beispielsweise die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen und Maschinen, das Pfandrecht an beweglichen Sachen (zum Beispiel Wertpapiere oder Sparguthaben) oder der Eigentumsvorbehalt für Waren. Da es sich auch hier um dingliche Sicherungsgegenstände handelt, können daraufhin vergebene Darlehen auch als Realkredite (im weiteren Sinne) bezeichnet werden.
“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”