Widerrufsrecht für den Kaufvertrag
Widerrufsrecht für den
Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien
Wer als einer von vielen Anlegern in der
Vergangenheit eine so genannte Schrottimmobilie
erworben hat, der hat mitunter häufig sehr hohe
Verluste erleiden müssen, da die meisten
Immobilien weniger an Wert haben, als
eigentlich versprochen wurde. Bei dem Geschäft
rund um die Schrottimmobilien muss man zwei
getrennte Verträge betrachten, die in nahezu
allen Fällen von den Anlegern unterzeichnet
worden sind. Zum einen ist dieses der
Darlehensvertrag, den man mit der
finanzierenden Bank geschlossen hat, und wo man
derzeit relativ gute Chancen hat, diesen nach
dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) zu widerrufen,
da dieser nicht mehr ausschließlich unter das
Verbraucherkreditgesetz fällt. Das Problem ist
hierbei allerdings in der Praxis, dass kaum
jemand den Darlehensvertrag widerrufen wird, da
durch die Kredite die Immobilien bezahlt wurden,
wenn nicht auch vom Widerrufsrecht für den
Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien
erfolgreich Gebraucht gemacht werden kann.
An dieser Stelle ist die Situation für die
Anleger allerdings nicht so positiv, wie es
noch beim möglichen Widerruf des
Darlehensvertrages der Fall ist. Der
Europäische Gerichtshof hat inzwischen deutlich
klar gestellt, dass sich das Widerrufsrecht der
Anlegers lediglich auf den abgeschlossenen
Darlehensvertrag mit der Bank beziehen kann,
falls hier keine ausreichende
Widerrufsbelehrung stattgefunden hat. Das
Widerrufsrecht für den Immobilienkaufvertrag
bei Schrottimmobilien besteht daher nicht, der
Käufer kann also die Immobilie beispielsweise
nicht auf die Bank übertragen. Auch wenn der
Kaufvertrag über Immobilien grundsätzlich auch
unter den Bereich der HWiG fällt, so kommt hier
in der Praxis fast immer die Ausnahme zum
Tragen, dass das HWiG nicht anwendbar ist, wenn
der Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet
wurde. Da dieses im Grunde immer der Fall ist,
besteht demnach auch kein Widerrufsrecht für
den Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien.
Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt. |
Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug |
Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben. |
Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien
Auch wenn aufgrund der aktuellsten
Gerichtsurteile der Stand der Dinge so ist,
dass ein Widerrufsrecht für den
Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien in
der Regel nicht besteht, gibt es noch immer
viele laufende Verfahren. Die Anleger und
Käufer der Immobilien als Kläger bringen dabei
in erster Linie das Argument vor, dass diese
die Immobilie nur aufgrund der Versprechungen
des Vermittlers gekauft hätten, und es sich
dabei um arglistige Täuschung gehandelt hätte,
da der Vermittler in der Regel genau wusste,
dass die Immobilien minderwertig waren.
“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”