Highlights
  • April 23, 2002

    Wie eine Bank ihre Kunden ausplünderte, oder die Immobilienfalle.
    Zu diesem Thema hatte DasErste.de bereits vor einigen Jahren einen Bericht. Einfach dem Hinweis folgen
    Mehr lesen...

  • März 22, 2007

    Der MDR hat ebenfalls darüber berichtet und schreibt über skrupellose Tricks und Abzocker.
    Mehr lesen...

Contact Info
an image
Media contacts

Carl Vollmer
300 West Victoria Street
Vine Grove, KY 40175
E-mail: webmaster@schrott-immobilien.com


Phone: (123) 456-7890
Fax: (123) 456-7890
 

Widerrufsrecht für den Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien

Wer als einer von vielen Anlegern in der Vergangenheit eine so genannte Schrottimmobilie erworben hat, der hat mitunter häufig sehr hohe Verluste erleiden müssen, da die meisten Immobilien weniger an Wert haben, als eigentlich versprochen wurde. Bei dem Geschäft rund um die Schrottimmobilien muss man zwei getrennte Verträge betrachten, die in nahezu allen Fällen von den Anlegern unterzeichnet worden sind. Zum einen ist dieses der Darlehensvertrag, den man mit der finanzierenden Bank geschlossen hat, und wo man derzeit relativ gute Chancen hat, diesen nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) zu widerrufen, da dieser nicht mehr ausschließlich unter das Verbraucherkreditgesetz fällt. Das Problem ist hierbei allerdings in der Praxis, dass kaum jemand den Darlehensvertrag widerrufen wird, da durch die Kredite die Immobilien bezahlt wurden, wenn nicht auch vom Widerrufsrecht für den Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien erfolgreich Gebraucht gemacht werden kann.

An dieser Stelle ist die Situation für die Anleger allerdings nicht so positiv, wie es noch beim möglichen Widerruf des Darlehensvertrages der Fall ist. Der Europäische Gerichtshof hat inzwischen deutlich klar gestellt, dass sich das Widerrufsrecht der Anlegers lediglich auf den abgeschlossenen Darlehensvertrag mit der Bank beziehen kann, falls hier keine ausreichende Widerrufsbelehrung stattgefunden hat. Das Widerrufsrecht für den Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien besteht daher nicht, der Käufer kann also die Immobilie beispielsweise nicht auf die Bank übertragen. Auch wenn der Kaufvertrag über Immobilien grundsätzlich auch unter den Bereich der HWiG fällt, so kommt hier in der Praxis fast immer die Ausnahme zum Tragen, dass das HWiG nicht anwendbar ist, wenn der Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet wurde. Da dieses im Grunde immer der Fall ist, besteht demnach auch kein Widerrufsrecht für den Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien.


Gerichtsbarkeit
an image

Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt.

Immobilienbetrug
an image

Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug

Entscheidung
an image

Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben.

Auch wenn aufgrund der aktuellsten Gerichtsurteile der Stand der Dinge so ist, dass ein Widerrufsrecht für den Immobilienkaufvertrag bei Schrottimmobilien in der Regel nicht besteht, gibt es noch immer viele laufende Verfahren. Die Anleger und Käufer der Immobilien als Kläger bringen dabei in erster Linie das Argument vor, dass diese die Immobilie nur aufgrund der Versprechungen des Vermittlers gekauft hätten, und es sich dabei um arglistige Täuschung gehandelt hätte, da der Vermittler in der Regel genau wusste, dass die Immobilien minderwertig waren.

 

“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”