Highlights
  • April 23, 2002

    Wie eine Bank ihre Kunden ausplünderte, oder die Immobilienfalle.
    Zu diesem Thema hatte DasErste.de bereits vor einigen Jahren einen Bericht. Einfach dem Hinweis folgen
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  • März 22, 2007

    Der MDR hat ebenfalls darüber berichtet und schreibt über skrupellose Tricks und Abzocker.
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Carl Vollmer
300 West Victoria Street
Vine Grove, KY 40175
E-mail: webmaster@schrott-immobilien.com


Phone: (123) 456-7890
Fax: (123) 456-7890
 

In Deutschland sind derzeit sehr viele Gerichte damit beschäftigt, sich mit dem Vorwurf von Immobilienbetrug auseinander zu setzen. Dabei geht es in erster Linie um die so genannten Schrott-Immobilien. Dabei handelt es sich um Immobilien, die vielen privaten Käufern in der Regel durch bestimmte Vermittler als Steuersparmodell verkauft worden sind. Der Vorwurf Immobilienbetrug richtet sich nun gegen diese Vermittler, die anscheinend in vielen Fällen dem Käufer falsche Informationen über den Wert der Immobilie gegeben haben oder von grundlegend deutlich zu hohen Renditen ausgegangen sind, durch die sicher der Kauf dieser Immobilien für den Käufer lohnen sollte. Insgesamt wurden diese „Schrott-Immobilien“ an über 300.000 Bürger verkauft, die zum Teil sogar ohne vorhandenes Eigenkapital eine Finanzierung von den Banken erhalten haben.

Für die Gerichte wird es nun keine leichte Entscheidung werden, ob in den meisten Fällen wirklich ein Immobilienbetrug vorliegt, oder ob den Käufern auch eine größere Mitschuld anzulasten ist, da sich diese nicht ausreichend über die erworbenen Immobilien und deren Einzelheiten informiert haben. Dennoch ist in vielen Fällen nachzuweisen, dass die Vermittler vorsätzlich falsche Angaben über die zu erwartenden Einkünfte durch Mieteinnahmen gemacht haben. In diesen Fällen haben die Käufer sicherlich gute Aussichten, entweder einen Schadenersatz zu erhalten oder sogar den Kauf der Immobilien und den zugehörigen Vertrag rückgängig machen zu können, denn dann würde ein „echter“ Immobilienbetrug vorliegen.

Gerichtsbarkeit
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Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt.

Immobilienbetrug
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Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug

Entscheidung
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Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben.

Grundsätzlich gibt es einige Anhaltspunkte, an denen man auch heute noch erkennen kann, das es sich bei bestimmten Angeboten um Schrott-Immobilie bzw. einen geplanten Immobilienbetrug handeln könnte. Zu diesen Anhaltspunkten, bei deren Auftreten man als potentieller Käufer einer Immobilien sehr kritisch sein sollte, gehört zum Beispiel die Tatsache, dass der Erstkontakt zu den Vermittlern der Schrott-Immobilien sehr häufig per Telefon stattfindet, was in Deutschland übrigens sogar verboten ist (Werbeanrufe ohne Einverständnis des Angerufenen). Ferner sollte man ebenfalls sehr kritisch werden, wenn der Vermittler die Finanzierung durch ein Darlehen gleich mit anbietet und der Kredit zudem noch ohne vorhandenes Eigenkapital vergeben werden würde. Die Steuerersparnis wird oftmals als Hauptargument genannt, um den potentiellen Käufer zu „ködern“ und auch vermeidlich sichere Mietgarantien dienen eher als Alarmsignal.

“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”