Highlights
  • April 23, 2002

    Wie eine Bank ihre Kunden ausplünderte, oder die Immobilienfalle.
    Zu diesem Thema hatte DasErste.de bereits vor einigen Jahren einen Bericht. Einfach dem Hinweis folgen
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  • März 22, 2007

    Der MDR hat ebenfalls darüber berichtet und schreibt über skrupellose Tricks und Abzocker.
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Contact Info
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Media contacts

Carl Vollmer
300 West Victoria Street
Vine Grove, KY 40175
E-mail: webmaster@schrott-immobilien.com


Phone: (123) 456-7890
Fax: (123) 456-7890
 

Bei den so genannten Schrottimmobilien handelt es sich um Objekte, die an viele Anlegern mit dem Versprechen verkauft wurden, dass sich durch den Immobilienbesitz eine hohe Rendite durch Steuern sparen und Mieteinnahmen erwirstchaften lässt. Diese Versprechen wurden in erster Linie von Vermittlern gegeben, die sich ausschließlich mit der Vermittlung dieser Schrottimmobilien beschäftigt haben und dem Käufer häufig wissentlich falsche Informationen gegeben haben. Mittlerweile gibt es viele Fälle, in denen die Käufer dieser Schrottimmobilien gegen die Vermittler und auch gegen die kreditgebenden Banken geklagt haben. Der Kernpunkt der gesamten Anklage besteht unter anderem darin, dass die Vermittlung dieser Immobilien in den meisten Fällen an der Haustür stattfand, es sich also um eine Haustürgeschäft bei Schrottimmobilien gehandelt hat.

Das Haustürgeschäft bei Schrottimmobilien ist insoweit ein sehr umstrittenes Thema, als dass es viele Jahre sehr umstritten war, ob auch auf die abgeschlossenen Darlehensverträge, die zum Erwerb der Immobilien von den Kunden genutzt wurden, das Haustürwiderrufsgesetz angewendet werden darf, oder ob diese Kredite nur unter das Verbraucherkreditgesetz fallen. Das der erste Kontakt des Vermittlers fast immer an der Haustüre stattgefunden hat und die Darlehen oft von Banken vergeben wurden, die auf bestimmte Art und Weise mit dem Vermittler verbunden waren, ist ein Widerruf bei mangeldnder Widerrufsbelehrung heute oftmals mit guten Erfolgsaussichten möglich.


Gerichtsbarkeit
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Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt.

Immobilienbetrug
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Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug

Entscheidung
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Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben.

Ein Widerruf des geschlossenen Immobilienkaufvertrages ist allerdings äußerst schwer zu realisieren, auch wenn es sich gerade bei diesem Grundgeschäft eindeutig sehr oft um ein Haustürgeschäft bei Schrottimmobilien gehandelt hat. Das Problem besteht allerdings darin, dass das HWiG (Haustürwiderrufsgesetz) zwar generell auch bei Immobilienkäufen anwendbar ist, aber nur dann, wenn der Kaufvertrag nicht bereits notariell beurkundet worden ist. Da aber in Deutschland Kaufverträge über Immobilien stets notariell beurkundet werden müssen, gibt es in der Praxis natürlich keinen Immobilienkaufvertrag über Schrottimmobilien mehr, auf den das HWiG anwendbar wäre. Dabei steht allerdings dennoch nicht außer Frage, dass es sich bei diesen Geschäften um ein Haustürgeschäft mit Schrottimmobilien gehandelt hat. Auch der Widerruf des Kreditvertrages ist natürlich nur theoretisch möglich, denn würde dieser rückgängig gemacht, hätte der Käufer kein Kapital, um die Immobilien zu bezahlen, was aber natürlich seine Pflicht ist..

“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”