Haustürgeschäft bei Schrottimmobilien
Bei den so genannten Schrottimmobilien handelt
es sich um Objekte, die an viele Anlegern mit
dem Versprechen verkauft wurden, dass sich durch
den Immobilienbesitz eine hohe Rendite durch
Steuern sparen und Mieteinnahmen erwirstchaften
lässt. Diese Versprechen wurden in erster Linie
von Vermittlern gegeben, die sich ausschließlich
mit der Vermittlung dieser Schrottimmobilien
beschäftigt haben und dem Käufer häufig
wissentlich falsche Informationen gegeben haben.
Mittlerweile gibt es viele Fälle, in denen die
Käufer dieser Schrottimmobilien gegen die
Vermittler und auch gegen die kreditgebenden
Banken geklagt haben. Der Kernpunkt der gesamten
Anklage besteht unter anderem darin, dass die
Vermittlung dieser Immobilien in den meisten
Fällen an der Haustür stattfand, es sich also um
eine Haustürgeschäft bei Schrottimmobilien
gehandelt hat.
Das Haustürgeschäft bei Schrottimmobilien ist
insoweit ein sehr umstrittenes Thema, als dass
es viele Jahre sehr umstritten war, ob auch auf
die abgeschlossenen Darlehensverträge, die zum
Erwerb der Immobilien von den Kunden genutzt
wurden, das Haustürwiderrufsgesetz angewendet
werden darf, oder ob diese Kredite nur unter das
Verbraucherkreditgesetz fallen. Das der erste
Kontakt des Vermittlers fast immer an der
Haustüre stattgefunden hat und die Darlehen oft
von Banken vergeben wurden, die auf bestimmte
Art und Weise mit dem Vermittler verbunden waren,
ist ein Widerruf bei mangeldnder
Widerrufsbelehrung heute oftmals mit guten
Erfolgsaussichten möglich.
Streitig bleibt die Frage, ob es sich beim Kauf einer so genannten Schrott-Immobilie um ein Haustürgeschäft handelt. |
Hierbei sollen renovierungs-bedürftige Wohnkomplexe erworben und mit geringstem Aufwand renoviert und dann verkauft werden.. Lesen Sie weiter bei Immobilien Betrug |
Der Europäische Gerichtshof fällte am 26.10.2005 eine Entscheidung mit großer Tragweite für alle Bürger, die in den letzten Jahren ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Immobilien-Fonds abgeschlossen haben. |
Ein Widerruf ist schwer!
Ein Widerruf des geschlossenen Immobilienkaufvertrages ist allerdings äußerst schwer zu realisieren, auch wenn es sich gerade bei diesem Grundgeschäft eindeutig sehr oft um ein Haustürgeschäft bei Schrottimmobilien gehandelt hat. Das Problem besteht allerdings darin, dass das HWiG (Haustürwiderrufsgesetz) zwar generell auch bei Immobilienkäufen anwendbar ist, aber nur dann, wenn der Kaufvertrag nicht bereits notariell beurkundet worden ist. Da aber in Deutschland Kaufverträge über Immobilien stets notariell beurkundet werden müssen, gibt es in der Praxis natürlich keinen Immobilienkaufvertrag über Schrottimmobilien mehr, auf den das HWiG anwendbar wäre. Dabei steht allerdings dennoch nicht außer Frage, dass es sich bei diesen Geschäften um ein Haustürgeschäft mit Schrottimmobilien gehandelt hat. Auch der Widerruf des Kreditvertrages ist natürlich nur theoretisch möglich, denn würde dieser rückgängig gemacht, hätte der Käufer kein Kapital, um die Immobilien zu bezahlen, was aber natürlich seine Pflicht ist..
“In den meisten Fällen soll die so genannten Schrott-Immobilien als Steuersparmodell dienen.”